Der Obere Gutachterausschuss blickt auf Nordrhein-Westfalen
Das Innenministerium stellte am 16. September 2026 den Grundstücksmarktbericht Nordrhein-Westfalen 2026 vor. Herausgeber ist der Obere Gutachterausschuss für Grundstückswerte. Der Bericht wertet das Marktgeschehen des Jahres 2025 aus. Der Berichtstitel und die beobachtete Periode sind deshalb getrennt zu lesen. Der amtliche Einstieg ist unten verlinkt; hier wird daraus kein pauschaler Verkaufspreis für eine bestimmte Adresse übernommen.
Transaktionen, Umsatz und Preis erklären Unterschiedliches
Mehr Kauffälle, ein anderes Umsatzvolumen und eine Preisentwicklung sind keine austauschbaren Aussagen. Für Ihren Vergleich sollten die betrachtete Objektgruppe und das zugehörige Gebiet feststehen. Ein gesamter Landesmarkt ist damit noch keine Bestätigung für den heutigen Wert eines bestimmten Hauses. Unser Ratgeber zum Wohnwechsel erklärt, wie Sie zwei konkrete regionale Ausgangslagen mit ihrem jeweiligen Bezug betrachten können.
BORIS.NRW bündelt amtliche Grundstücksmarktinformationen
Das amtliche Informationssystem BORIS.NRW führt unter anderem Bodenrichtwerte, verfügbare Immobilienrichtwerte und Grundstücksmarktberichte zusammen. Der jeweils ausgewählte Inhalt ist mit seiner Erläuterung zu lesen. Für einen Bodenrichtwert sind beispielsweise Zone, Stichtag und beschriebene Grundstücksmerkmale relevant. Ein Grundstück samt Gebäude wird durch die Bodenrichtwertzahl allein nicht vollständig bewertet. Der eigene Ratgeber führt Sie durch die Zuordnung des betrachteten Grundstücks zum Richtwertgegenstand.
Mit dem örtlichen Zusammenhang weiterarbeiten
Die fünf Regierungsbezirksübersichten bieten einen regionalen Wegweiser und ausgewählte Verweise zu bestehenden Stadtportalen. Sie sind keine Aufteilung in fünf einheitliche Immobilienmärkte. Welche örtliche Quelle und welcher Gutachterausschuss für eine bestimmte Auswertung benötigt werden, wird am tatsächlichen Standort weiter geklärt. Ein benachbartes Gebiet mit einer verfügbaren Zahl ist nicht automatisch eine passende Ersatzgrundlage.
Die persönliche Wertfrage konkret benennen
Geht es um einen möglichen Verkauf, einen Wohnwechsel oder eine familiäre Übertragung? Der Zweck kann bestimmen, welche individuelle fachliche Einordnung benötigt wird. Nach § 194 BauGB bezieht sich der Verkehrswert auf einen bestimmten Zeitpunkt und die dort beschriebenen tatsächlichen und rechtlichen Eigenschaften. Eine persönliche erste Einschätzung kann am bekannten Objekt ansetzen. Ein verbindlicher Wert wird hier nicht schon aus einer landesweiten Zahl zugesagt.
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Originale und sachlicher Bezug
Die verlinkten Grundlagen wurden am 26. Oktober 2026 gelesen. Ihre Aussage gilt jeweils für den dort beschriebenen Gegenstand. Eine persönliche rechtliche oder technische Beurteilung wird dadurch nicht ersetzt.